[Letzte Aktualisierung am 17.11.2024]

Manchem Autofahrer wird es sicher schon mal passiert sein: Eine kleine Unachtsamkeit oder Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr – dann hat es geblitzt. So ein Ärger! Das musste jetzt nicht sein! Aber es ist geschehen, und es lässt sich nicht wieder rückgängig machen. Da ist dann wohl ein Bußgeld fällig!

Oder man ist in einem intensiven Gespräch und die Stimmungslage ist angespannt – und dann fallen Worte der Beleidigung oder Beschimpfung. Eigentlich habe ich das nicht gewollt, aber es ist geschehen. Ein Wort, einmal gesagt, nicht mehr zurückzuholen. Und so gibt es noch manch andere Situationen im Leben, die womöglich ein Fehlverhalten zur Folge haben.

Da steht nun zuerst die Frage im Raum: Habe ich hier einen Fehler begangen? Und weshalb habe ich damit Schuld auf mich geladen?

Das Ordnungsrecht und das Strafrecht, basierend auf entsprechenden Gesetzen, sind in dieser Hinsicht nicht zimperlich. Darin ist genau formuliert, wann ein Verhalten, eine Tat, ein Fehlverhalten darstellt. Angefangen bei sogenannten „Bagatell-Delikten“ wie eben zum Beispiel bei der Überschreitung einer gebotenen Geschwindigkeit bis hin zu tatsächlichen Straftaten, die eine angemessene Strafe laut Gesetz nach sich ziehen. Durch mein Verhalten ist hier eine Schuld gegenüber dem Gesetz entstanden, die wieder zu begleichen ist, auf welche Weise auch immer.

Manchmal jedoch kann man aber ein begangenes Unrecht oder eine Schuld nicht mehr „gut machen“, also etwas wiederherstellen, so wie es vorher war. Was mache ich nun damit?

Die Erkenntnis

Für mich ist dabei entscheidend, ob ich dieses Fehlverhalten wirklich als ein solches erkenne und auch einsehe. Das ist in manchen Fällen gar nicht so einfach. Anfangs streite ich es vielleicht noch ab und bin nicht bereit, das als Schuld anzuerkennen. Ich kann versuchen, mit Ausreden und herabstufenden Aussagen das Ganze noch „kleinzureden“. Aber die Gesetze zum Beispiel, sprechen hier eine andere Sprache.

Und somit bleibt Schuld eben eine Schuld und ein begangenes Unrecht muss gesühnt und wieder beglichen werden. Dabei meint „Sühnen“, eine Schuld abbüßen, oder für ein begangenes Unrecht eine Strafe, eine Buße auf sich nehmen.

Im christlichen Sinn wird Schuld und Fehlverhalten auch als „Sünde“ bezeichnet. Sünde bedeutet immer eine Trennung von Gott und der Gemeinschaft mit IHM. Es kann sein, dass ich durch mein Verhalten bewusst in Kauf nehme, von Gott in meinem Leben getrennt zu sein. Wie aber kann ich diese Trennung von IHM überwinden?

Das kann ich eben nicht! Gott selbst hat in seiner großen Barmherzigkeit und Liebe für mich einen Rückweg (Buße) zu IHM ermöglicht. Durch Jesus Christus, seinen Sohn, hat ER für mich diesen Ausweg geschaffen:

  • Gottes Liebe zu mir: Also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen einzigen Sohn gab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren gehe, sondern ewiges Leben habe. (Johannes 3, 16)
  • Gottes Wille für mich: … dass keiner verloren geht, sondern dass alle zur Buße kommen. (Petrus 3, 9)
  • Gottes Gebot für mich: So tut nun Buße und bekehrt euch, damit eure Sünden ausgetilgt werden. (Apostelgeschichte 3, 19)

Mit Umkehr ist hier nicht gemeint, dass ich einfach wieder meinen Weg zurückgehe an den Anfang, das wäre nicht im Sinne einer „bußfertigen“ Umkehr. Es ist vielmehr eine innere Besinnung auf ein Unrecht, das ich jemanden zugefügt habe, sei es privat oder gesellschaftlich.

Aus christlicher Sicht ist damit immer die Umkehr oder Wiederhinwendung zu Gott gemeint. Dabei ist die Buße immer mit Vergebung für ein begangenes Unrecht (Sünde = Ziel-Verfehlung) verbunden. So ist die Buße daher zum einen eine einmalige Handlung, in der ich mich von meinem bisherigen Leben innerlich abwende und mich in der Umkehr ganz zu Gott hinwende und mit IHM ab jetzt lebe.

Zum anderen ist Buße aber auch wiederholend nötig, weil ich auch durchaus als Christ immer wieder Sünden begehe und ich dafür Vergebung und Sühnung benötige, damit meine Verbindung zu Gott ungetrübt bestehen bleiben kann. D.h. ich bekenne meine Sünde (Ziel-Verfehlung), bitte um Vergebung und erhalte von Gott einen Freispruch. Ist das nicht ein gutes Angebot?

Dieser Tag scheint erstmal nach gesenktem Kopf und Trübsal zu klingen. Doch der Buß- und Bettag ermöglicht vor allem, mit der eigenen Schuld so umzugehen, dass ein Neuanfang möglich wird.

Obwohl der Buß- und Bettag in vielen Bundesländern kein gesetzlicher Feiertag mehr ist, ist er doch ein wichtiger evangelischer Feiertag in Deutschland. Gemeinsam mit dem Aschermittwoch und dem Karfreitag stellt der Buß- und Bettag einen der drei Bußtage des Kirchenjahres dar.

Den Buß- und Bettag zu begehen, sollte hier jedoch nicht als eine Art Wieder-Gutmachung begangenen Unrechts verstanden werden. Dieser Tag ist vielmehr ein Feiertag, der mir die Gelegenheit gibt, mich selbst zu erinnern und zu reflektieren, ein Schuld-Bewusstsein zu haben, das sich auf eine persönliche Umkehr und die Änderung meines Sinnes bezieht. Eine Hinwendung und Umkehr, (wieder) hin zu Gott, der bereits mit offenen Armen auf mich wartet und mich gern in Empfang nimmt!

Gern kann man einen ökumenischen Gottesdienst dazu miterleben, am diesjährigen Buß- und Bettag, Mittwoch, den 20.11.2024, 18:00 Uhr, in der Stadtkirche St. Michael, Jena. Gleichzeitig wird in diesem Gottesdienst der Abschluss der Friedensdekade begangen.

J. Pasternack

Buß- und Bettag am 20. November